Zur Erhaltung des historischen Wertes der vereinseigenen Fahrzeuge werden nur folgende Restaurierungsvarianten zugelassen:
- Restaurierung in einen nachgewiesenen Einsatzzustand des Fahrzeuges nach vorheriger Untersuchung und Dokumentation aller vorgefundenen Zustände,
- Restaurierung in den Ablieferungszustand des Herstellerwerkes nach vorheriger Untersuchung und Dokumentation aller vorgefundenen Zustände,
- Belassung und Konservierung im letzten Einsatzzustand des Herkunftsbetriebes ohne äußerliche Überarbeitung.
Über die anzuwendende Restaurierungsvariante entscheidet die Restaurierungskommission, nachdem der Fahrzeugverantwortliche bzw. Restaurator eine Variante mit alle wesentlichen Maßnahmen vorgeschlagen hat. Die Entscheidung ist schriftlich festzuhalten.
Nach allgemeiner Bekanntgabe der Restaurierungsabsicht bildet sich die Restaurierungskommission aus allen interessierten Mitgliedern für jedes zur Diskussion stehende Objekt. Die Ergebnisse der Diskussion müssen der nächsten Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden.
Sollten für den Einsatz im Fahrbetrieb nach den gesetzlichen Bestimmungen Umbauten oder Nachrüstungen erforderlich sein, so können diese für jeden Einzelfall von der Restaurierungskommission beschlossen werden.
Die Restaurierungsmethoden für Privatfahrzeuge, welche dem Verein zur Verfügung gestellt wurden, sollten sich an den oben genannten Bestimmungen orientieren.
Letzte Änderung: 11.04.2004