DIN
Eigentlich steht Normung im Widerspruch zur freien Marktwirtschaft, in der jeder Konkurrent machen kann, was er für richtig hält. Dementsprechend waren es auch äußere Zwänge, die der Normung zum Durchbruch verhalfen. Waren es im Ersten Weltkrieg noch überwiegend grundsätzliche Normen, wie z. B. DIN 1 – Kegelstifte, die der Vereinheitlichung der Materialbeschaffung dienten, so wurden im zweiten Weltkrieg u. a. die Muldenkipper, aber auch Bauweichen und vieles andere standardisiert. Im Allgemeinen waren diese Normen nur Empfehlungen, wurden aber besonders in der Kriegswirtschaft per ministerieller Anordnung als verbindlich erklärt. Für Muldenkipper mit einer Spurweite 600 mm geschah dies am 3. Mai 1940. Zu diesem Zweck wurde extra die DIN 5960 Blatt 1 und 2 herausgegeben, die nur einen Auszug aus dieser Anordnung enthielt. Lediglich die Ersatzteilversorgung mit Verschleißteilen wurde gestattet. Dabei steht auch folgende Bemerkung: „Die Einzelbeschaffung von Mulden und Untergestellen vorhandener nichtgenormter Bauarten zum Zwecke des Zusammenbaus neuer Wagen gilt als Umgehung der Bestimmung, ist also nicht zulässig.“ Es durften auch keine nichtgenormten Muldenkipper gehandelt oder eingeführt werden. Diese Norm wurde am 10.01.1950 zurückgezogen.
Anfangs waren folgende Muldenkipper für 600 mm genormt:
- 0,75 m³ für Handbetrieb (DIN 5961),
- 0,75 m³ für Lokomotivbetrieb (DIN 5962),
- 1 m³ für Lokomotivbetrieb (DIN 5963),
- 1,75 m³ für Lokomotivbetrieb (DIN5964).
Blatt 1 war jeweils für den ungebremsten, Blatt 2 für den gebremsten Muldenkipper vorgesehen.
Die Vorgaben waren sehr detailliert. In den DIN 5965 – DIN 5969 waren weitere Einzelteile genormt, insbesondere solche, die für mehrere Baugrößen nutzbar waren. Im Prinzip könnte man nach diesen Vorgaben die Fahrzeuge ohne weiteren konstruktiven Aufwand fertigen. Schweißen war neben Nieten auch schon vorgesehen, lediglich die Abrollböcke nebst Stützen und die Abrollwiegen waren anzunieten. Einige Normen wurden gelegentlich aktualisiert und dabei auch auf metrisches Gewinde umgestellt, DIN 5964 für die 1,75er blieb dagegen bis zur Zurückziehung unverändert.
Im Juni 1943 wurde zusätzlich die Baugröße 0,6 m³ mit 500 mm Spurweite für Handbetrieb mit und ohne Spindelbremse in der DIN 5961 genormt. Die ursprünglich darin enthaltenen 0,75er für Handbetrieb wurden mit in die DIN 5962 übernommen. Sie unterschieden sich nur noch durch den Wegfall von Stoßstrebe, Bockstütze und Querstrebe von denen für Lokomotivbetrieb.
Im August 1951 wurden dann noch 0,75er und 1,0er in leichter Ausführung genormt, die Masse verringerte sich auf dem Papier bei den 0,75ern von ca. 460 (geschweißt) auf 356 kg (DIN 5970) bzw. bei den 1,0ern von 770 (genietet) auf 440 kg (geschweißt, DIN 5971). Im November des gleichen Jahres kamen dann noch 0,75er, 1,0er und 1,75er mit senkrecht abnehmbarer Mulde hinzu, jeweils als weiteres Blatt der Norm (DIN 5962-3, 5963-3 und 5964-4). Dazu wurden die Ohren an den Abrollböcken so weit aufgebogen, daß die Abrollwiegen senkrecht hindurchpaßten. Anschlagpunkte waren nicht vorgesehen.
Paul Roloff (Feldbahnen. Erich Schmidt Verlag Berlin, 1950) schreibt über die genormten Muldenkipper: „Die Feldbahnindustrie hat von vornherein der Schaffung von Einheitsgeräten zugestimmt, bahnbrechende Arbeit geleistet und sie auch bereits bei den Muldenkippern 600 mm Spur abgeschlossen. Sie hat damit der Bauwirtschaft große Dienste geleistet. Die genormten Muldenkipper sind schwerer in der Ausführung und teurer in der Beschaffung, aber durch ihre erheblich längere Lebensdauer wesentlich wirtschaftlicher als die früheren.“ Weiter in Arbeit wäre die Normung von folgender Typen (Inhalt/Spurweite): 2,5/900, 4,0/900 und 2,5/750. Soweit dem Autor bekannt, wurden aber lediglich noch die DIN 5968-3 Radsätze für 2,5/750 und 2,5/900, DIN 5968-4 Scheibenräder und DIN 5984 Schalenaußenlager für 2,5/900 veröffentlicht.
Insgesamt waren folgende Muldenkipperbauarten erfaßt (Spurweite 600 mm, wenn nicht anders angegeben):
- 500 mm, 0,6 m³ für Handbetrieb (DIN 5961-1 ab 06/1943),
- – mit Spindelbremse (DIN 5961-2 ab 06/1943),
- 0,75 m³ für Handbetrieb (DIN 5961-1 bis 06/1943, dann DIN 5962-1, 09/1943),
- – mit Spindelbremse (DIN 5961-2 bis 06/1943, dann DIN 5962-2, 09/1943),
- 0,75 m³ für Lokomotivbetrieb (DIN 5962-1),
- – mit Spindelbremse (DIN 5962-2),
- – mit abnehmbarer Mulde (DIN 5962-3),
- 0,75 m³ leichte Bauart (DIN 5970),
- 1 m³ für Lokomotivbetrieb (DIN 5963-1),
- – mit Spindelbremse (DIN 5963-2),
- – mit abnehmbarer Mulde (DIN 5963-3),
- 1 m³ leichte Bauart (DIN 5971),
- 1,75 m³ für Lokomotivbetrieb (DIN 5964-1),
- – mit Spindelbremse (DIN 5964-2),
- – mit abnehmbarer Mulde (DIN 5964-4).
Für die Unterscheidung der Muldenkipper wurden teilweise Buchstaben mit angegeben, da sie aus der DIN-Nummer nicht immer eindeutig hervorging:
- B: gebremst,
- H: für Handbetrieb,
- L: für Lokomotivbetrieb.
In Ausnahmefällen durften auch andere Raddurchmesser bestellt werden:
Muldenkipper B 0,75/300 H DIN 5962
bezeichnet einen gebremsten 0,75er mit Raddurchmesser 300 mm für Handbetrieb.
Im Februar 1968 wurde ein erstes Bündel und im Oktober 1988 wurde in einem letzten Paket alle noch gültigen Muldenkippernormen in der BRD zurückgezogen.



TGL
Während die DIN in der BRD nur empfehlenden Charakter hatten und haben, waren die TGL (Technischen Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen) Vorschriften mit Gesetzescharakter, also verbindlich. Um diesen Gesetzescharakter zu erlangen, wurden eine ganze Reihe von DIN praktisch inhaltlich unverändert als TGL 0-???? veröffentlicht. Wegen ihres Gesetztescharakters durften alle TGL mit Quellennennung vervielfältigt werden, wogegen die DIN bis heute ausschließlich vom Beuth-Verlag vertrieben werden.
Im April 1959 erschien die TGL 6716: Muldenkipper, Nenninhalt bis 1,75 m³, Hauptabmessungen. Sie bezieht sich ausdrücklich auf die DIN 5963 (1 m³), 5964 (1,75 m³), 5970 (0,75 m³ leicht) und 5971 (1 m³ leicht). Es sind jedoch lediglich die Hauptabmessungen festgeschrieben und vereinzelt leicht modifiziert. Anscheinend ging es vor allem darum, daß die Fahrzeuge mit den vorhandenen Be- und Entladevorrichtungen kompatibel bleiben und ausreichend Platz für den Bremser bleibt. Für einzelne Bauteile wird auf die entsprechenden DIN verwiesen, wie Feststellhebel (DIN 5965), Bremsausrüstung (DIN 5969), Achslager (DIN 5973, 5975) und Radsatz (DIN 5968). Entsprechend der Darstellung müßten die Mulden senkrecht abnehmbar sein, was aber nirgends erwähnt wird. Es gibt nur eine Fußnote: „Muldenkipper 1,75 nicht mit senkrecht abnehmbarer Mulde.“ In der Ausgabe von August 1977 steht unter „Ausführung: Bei Nenninhalt 0,75 m³ und 1 m³, Mulde abnehmbar. Bei Nenninhalt 1,75 m³, Mulde nicht abnehmbar.“
In der ersten Ausgabe der TGL 6716 war die Spurweite 600 mm direkt in der Maßzeichnung vermerkt. Da es aber noch eine ganze Reihe von Feldbahnstrecken mit anderen Spurweiten gab, wurden auch diese in der Norm mit aufgenommen, allerdings „nur zulässig für Ersatzbeschaffung bestehender Anlagen”. In der Ausgabe vom August 1977 sind neben den gängigen Spurweiten 500, 750 und 900 mm auch noch 620 und 630 mm vermerkt, in der Ausgabe vom November 1983 die 620 mm wieder gestrichen, aber 700 und 800 mm neu aufgenommen. Dies dürfte die letzte Änderung einer Muldenkippernorm gewesen sein.
Vermutlich im Dezember 1975 (Ausgabe liegt nicht vor) wurde der Achsschenkeldurchmesser 50 mm zusätzlich zum Durchmesser 40 mm für die Nenninhalte 0,75 und 1 m³ vorgesehen und als ein weiteres Unterscheidungskriterium in die normgerechte Bezeichnung aufgenommen: Ein Muldenkipper ungebremst mit Nenninhalt 1 m³, Spurweite 600 mm und Achsschenkeldurchmesser 50 mm heißt jetzt
„Muldenkipper A 1 x 600 x 50 TGL 6716“.
Ausführung A steht dabei für ungebremst, Ausführung B für gebremst.
Mit der Wiedervereinigung und der Übernahme des bundesdeutschen Rechtssystems war die Verbindlichkeit der TGL natürlich Geschichte. Trotzdem fanden einige TGL ihren Weg in die gesamtdeutsche Wirtschaft, wie zum Beispiel die TGL 19340: Ermüdungsfestigkeit. Dauerfestigkeit der Maschinenbauteile. Sie gab den Berechnungsingenieuren ein einheitliches Werkzeug zur Festigkeitsberechung von gängigen Maschinbauteilen in die Hand, wurde dann aber 1994 durch die neu entstandene FKM-Richtlinie abgelöst (FKM: Forschungkuratorium Maschinenbau).




Tabelle von DIN und TGL zu Muldenkippern und ihren Einzelteilen.
Autor: Rainer Dominik, letzte Änderung: 14.07.2026
